Das Medienfreiheitsgesetz verschafft keine Freiheit vom Beihilfen- und Vergaberecht

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA) - eigentlich die VO 2024/1083 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 - ist veröffentlicht, in Kraft getreten und wird, von einigen Ausnahmen abgesehen, ab dem 8. August 2025 gelten. Bis dahin sollte die Zeit genutzt werden, offene Fragen zu klären.

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Altmark Trans reloaded

Für Beihilferechtler sind bestimmte Regionen Deutschlands berufsbedingt belegt. Ich kann z.B. nicht durch Deggendorf fahren, ohne an Beihilferückforderung zu denken. Gleiches gilt für die Altmark in Sachsen-Anhalt. Diese déformation professionelle ist auf Entscheidungen der Kommission oder Unionsgerichte zurückzuführen, die unter den Namen der Städte oder Regionen europaweit abgespeichert sind.

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Beihilfen für Condor gehen in die nächste Runde – EuG erklärt Beschluss der Kommission vom 26.07.2021 für nichtig

Viele Fluggesellschaften waren während der Corona-Pandemie aufgrund der Reisebeschränkungen in Schieflage geraten und mussten mit Hilfe staatlicher Unterstützung gerettet werden. Der Fall Condor – in dem am 8.4.2024 erneut das EuG zu entscheiden hatte – hat darüber hinaus einige weitere Besonderheiten zu bieten.

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Erste eingehende Prüfung nach der Drittstaatensubventionsverordnung

Die Europäische Kommission hat ausweislich einer Pressemitteilung vom 16.02.2024 die erste eingehende Prüfung nach der Drittstaatensubventionsverordnung (VO (EU) 2022/2560, sog. DSVO) eingeleitet. Diese Prüfung betrifft ein öffentliches Vergabeverfahren des bulgarischen Ministeriums für Verkehr und Kommunikation über die Lieferung mehrerer elektrischer Wendezüge.

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Rollenverteilung zwischen nationalen Gerichten und der Kommission im EU-Beihilfenrecht

Die Beziehungen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten werden geprägt durch den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit nach Art. 4 Abs. 3 AEUV. Dieser Grundsatz bildet insbesondere die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den nationalen Gerichten im Bereich des EU-Beihilfenrechts. Im Rahmen der Umsetzung des EU-Beihilfenrechts treffen die Kommission und die nationalen Gerichte sowohl komplementäre als auch singuläre Aufgaben.

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Staatlichkeit von Schiedsgerichtsbeschlüssen

In seinem Urteil vom 22.02.2024 in den verbundenen Rs. C-701/21 P und C-739/21 P hatte sich der EuGH mit der Frage der Staatlichkeit von Schiedsgerichtsbeschlüssen zu befassen. Der Weg der verfahrensrechtlichen Um- und Irrwege, die zu diesem Urteil geführt haben, ist lang und bei Interesse gern direkt in dem Urteil nachzulesen. Der Beitrag hier soll sich allein mit der Frage der Staatlichkeit von Schiedsgerichtsbeschlüssen befassen.

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Wieder einmal Ryanair: Rückzahlung von rechtswidrigen Beihilfen am Flughafen Klagenfurt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am 23.11.2023 (C-758/21 P) das Rechtsmittel von Ryanair und seiner Tochtergesellschaft, der Airport Marketing Services Ltd. (AMS), gegen das Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) vom 29.09.2021 (T-448/18) zurück. Damit steht fest, dass Ryanair rechtswidrige Beihilfen zurückzahlen muss.

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De-minimis: kleine Änderungen, aber oho!

In der neuen De-minimis-Verordnung VO 2023/2831 wurden ohne großes Aufheben die Kumulierungsregeln vereinfacht. De-minimis-Beihilfen nach der VO 2023/2831 und DawI-de-minimis-Beihilfen nach der VO 2023/2832 können unabhängig voneinander gewährt werden: Ein Unternehmen, das Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DawI) erbringt, kann DawI-de-minimis-Beihilfen bis zu 750.000 EUR und (allgemeine) De-minimis-Beihilfen bis zu 300.000 EUR in einem 3-Jahreszeitraum erhalten. Eine sinnvolle Kumulierungsregel für die Ausgleichszahlungen an den öffentlichen Personenverkehr (ÖPV) oder andere DawI-Erbringer wurde dagegen nicht gefunden.

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Anreizeffekt ist nicht gleich Anreizeffekt

Aus dem Urteil in der Rechtssache „Eesti Pagar“ haben wir gelernt, dass der Anreizeffekt nach Art. 6 AGVO als formelles Kriterium für die Freistellung einer Beihilfe ernst zu nehmen ist. Bereits am 12. Oktober 2023 hatte sich nun der EuGH in der Rechtssache C-11/22 Est Wind Power erneut mit der Frage des Anreizeffekts zu befassen. Aus diesem Urteil wird deutlich: Im Beihilfenrecht ist je nach Rechtsgrundlage Anreizeffekt nicht gleich Anreizeffekt.

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Kommission genehmigt Beihilfen für RWE in Höhe von 2,6 Mrd. EUR

Auf dem Weg zur Klimawende genehmigt die EU-Kommission mit Beschluss vom 11.12.2023 Ausgleichsleistungen Deutschlands iHv. 2,6 Mrd. EUR zugunsten von RWE für die Stilllegung von Braunkohlekraftwerken.

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Schon sind sie da: Die neuen De-minimis-Verordnungen

Gerade noch im Blog besprochen, jetzt schon im Amtsblatt: Die Verordnungen 2023/2831 (De-minimis) und 2023/2832 (DaWi-De-minimis). Viel Spaß beim Lesen und Anwenden!

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Ein Weihnachtsgeschenk der Kommission: Die neue De-minimis Verordnung ist da!

Die Europäische Kommission hat am 13. Dezember 2023 die langersehnte De-minimis-Verordnung beschlossen. Knapp noch auf der Zielgeraden: Die bisherige De-minimis Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 findet nur noch bis zum 31. Dezember diesen Jahres Anwendung.

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Die Verjährungsfrist des Art. 17 Abs. 1 VO 2015/1589 und die Rückforderungspflicht nationaler Gerichte

Im Rahmen einer Vorlagefrage des Obersten Gerichts der Tschechischen Republik hatte sich der EuGH in der Rs. C-700/22 mit der Frage zu befassen, ob ein nationales Gericht auch nach Ablauf der Verjährungsfrist des Art. 17 Abs. 1 VO 2015/1589 von 10 Jahren zur Rückforderung einer Beihilfe verpflichtet ist.

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Beharrlichkeit zahlt sich aus … für die Europäische Kommission

Der EuGH hat die Rechtssache C-466/21 zum Flughafen Frankfurt/Hahn genutzt, um in seinem Urteil vom 14.09.2023 die Klagebefugnis gegen Beschlüsse der Kommission in Beihilfesachen schematisch darzustellen (und einzuschränken).

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Genehmigung der Beihilfen für den Bau des landseitigen LNG-Terminals in Brunsbüttel

Auf der Insel Rügen – wo ich meinen Sommerurlaub in diesem Jahr verbracht habe – steht LNG für „Leider Nicht Geil“. Mit dieser Aktion macht die Insel mobil gegen den geplanten Bau eines schwimmenden LNG-Terminals im Hafen von Mukran. Machen sich Anwohner Sorgen wegen Umwelt und Tourismus, fürchtet die Bundesregierung um die Energiesicherheit Deutschlands.

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Energieintensive Unternehmen – ein Fass ohne Boden?

Aktuell wird in Deutschland (wieder einmal) über den Ausgleich der Strompreise für Energieintensive Unternehmen diskutiert. Unternehmen z.B. aus den Sektoren Baustoffe, Chemie, Glas, Papier und Stahl leiden derzeit immer noch erheblich unter den kriegsbedingten Risiken der Großmarktpreise.

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Durchführungsverordnung für Subventionen aus Drittstaaten tritt in Kraft

Zwei Tage vor Inkrafttreten der Verordnung zur Kontrolle drittstaatlicher Subventionen hat die Kommission am 10. Juli 2023 die Durchführungsbestimmungen für diese Verordnung angenommen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 beinhaltet Regelungen für die von den betroffenen Unternehmen der Kommission vorzulegenden Unterlagen sowie über den Ablauf der Verfahren. 

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