Weihnachtsgrüße aus Brüssel: Freistellung für die Finanzierung von Erschwinglichem Wohnraum auf Grundlage des DawI-Freistellungsbeschlusses 2025
Am 19. Dezember 2025 wurde der DawI-Freistellungsbeschluss 2025 (Beschluss (EU) 2025/2630 der Kommission) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Am 8. Januar 2026 tritt dieser in Kraft und ersetzt damit den bisherigen DawI-Freistellungsbeschluss 2012/21/EU. Als besonderes Weihnachtsgeschenk enthält der DawI-Freistellungsbeschluss 2025 neben einigen anderen Neuerungen eine Freistellung für Ausgleichsleistungen für erschwinglichen Wohnraum.
