Was die Aarhus-Konventionen mit Beihilfenrecht zu tun haben
Die Aarhus-Konventionen sind ein internationales Abkommen mit dem Ziel, der Öffentlichkeit drei zentrale Rechte im Zusammenhang mit Umweltangelegenheit zu garantieren: den Zugang zu Umweltangelegenheiten, die Beteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten oder gerichtsähnlichen Gremien, um Umweltrecht durchzusetzen.