AKTUELLES.
Die Europäische Kommission hat mit Datum vom 15. Juli 2026 Beihilfen in Höhe von 52 Mio. Euro für das Vorhaben einer Multifunktionsarena in Würzburg genehmigt und damit die inzwischen feste Kommissionspraxis einer grundsätzlich positiven beihilferechtlichen Bewertung solcher Projekte bestätigt.
Am 29.04.2026 hat die Kommission einen neuen befristeten Rahmen veröffentlicht, um die Auswirkungen des Nahost-Konflikts auf die europäische Wirtschaft abzufedern und hat damit – wie auch bereits in der Vergangenheit – schnell und präzise auf eine Krise reagiert.
Am 19. Dezember 2025 wurde der DawI-Freistellungsbeschluss 2025 (Beschluss (EU) 2025/2630 der Kommission) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Am 8. Januar 2026 tritt dieser in Kraft und ersetzt damit den bisherigen DawI-Freistellungsbeschluss 2012/21/EU. Als besonderes Weihnachtsgeschenk enthält der DawI-Freistellungsbeschluss 2025 neben einigen anderen Neuerungen eine Freistellung für Ausgleichsleistungen für erschwinglichen Wohnraum.
Die Aarhus-Konventionen sind ein internationales Abkommen mit dem Ziel, der Öffentlichkeit drei zentrale Rechte im Zusammenhang mit Umweltangelegenheit zu garantieren: den Zugang zu Umweltangelegenheiten, die Beteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten oder gerichtsähnlichen Gremien, um Umweltrecht durchzusetzen.
Manchmal ist es ja so, dass man sich bei der Beschäftigung mit bestimmten Rechtsthemen unterschwellig eine Frage stellt, zum Durchdenken der Lösung aber aus unterschiedlichsten Gründen noch nicht kommt (oder kommen muss). Umso schöner ist es dann, wenn der EuGH diese Frage zu beantworten hat.
Gabriele Quardt Wir freuen uns sehr, heute eine besondere Neuigkeit bekanntgeben zu dürfen: GeBS. geht eine Kooperation mit inn:öv ein! Diese Zusammenarbeit basiert auf gegenseitiger Unterstützung und dem Austausch wertvoller […]
