AKTUELLES.

Das Medienfreiheitsgesetz verschafft keine Freiheit vom Beihilfen- und Vergaberecht

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA) – eigentlich die VO 2024/1083 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 – ist veröffentlicht, in Kraft getreten und wird, von einigen Ausnahmen abgesehen, ab dem 8. August 2025 gelten. Bis dahin sollte die Zeit genutzt werden, offene Fragen zu klären.

Altmark Trans reloaded

Gabriele Quardt4 min read
Für Beihilferechtler sind bestimmte Regionen Deutschlands berufsbedingt belegt. Ich kann z.B. nicht durch Deggendorf fahren, ohne an Beihilferückforderung zu denken. Gleiches gilt für die Altmark in Sachsen-Anhalt. Diese déformation professionelle ist auf Entscheidungen der Kommission oder Unionsgerichte zurückzuführen, die unter den Namen der Städte oder Regionen europaweit abgespeichert sind.

Beihilferechtliche Genehmigung eines weiteren Vorhabens zur Wasserstoffwertschöpfungskette: IPCEI Hy2Move

Gabriele Quardt2 min read
Unter dem Namen „Hy2Move“ haben die sieben Mitgliedstaaten Estland, Frankreich, Italien, die Niederlande, Slowakei, Spanien und Deutschland ein gemeinsames Wasserstoffvorhaben bei der EU-Kommission angemeldet.

Beihilfen für Condor gehen in die nächste Runde – EuG erklärt Beschluss der Kommission vom 26.07.2021 für nichtig

Gabriele Quardt8 min read
Viele Fluggesellschaften waren während der Corona-Pandemie aufgrund der Reisebeschränkungen in Schieflage geraten und mussten mit Hilfe staatlicher Unterstützung gerettet werden. Der Fall Condor – in dem am 8.4.2024 erneut das EuG zu entscheiden hatte – hat darüber hinaus einige weitere Besonderheiten zu bieten.

Erste eingehende Prüfung nach der Drittstaatensubventionsverordnung

Gastbeitrag5 min read
Die Europäische Kommission hat ausweislich einer Pressemitteilung vom 16.02.2024 die erste eingehende Prüfung nach der Drittstaatensubventionsverordnung (VO (EU) 2022/2560, sog. DSVO) eingeleitet. Diese Prüfung betrifft ein öffentliches Vergabeverfahren des bulgarischen Ministeriums für Verkehr und Kommunikation über die Lieferung mehrerer elektrischer Wendezüge.

Rollenverteilung zwischen nationalen Gerichten und der Kommission im EU-Beihilfenrecht

Gabriele Quardt6 min read
Die Beziehungen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten werden geprägt durch den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit nach Art. 4 Abs. 3 AEUV. Dieser Grundsatz bildet insbesondere die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den nationalen Gerichten im Bereich des EU-Beihilfenrechts. Im Rahmen der Umsetzung des EU-Beihilfenrechts treffen die Kommission und die nationalen Gerichte sowohl komplementäre als auch singuläre Aufgaben.