AKTUELLES.
Die Aarhus-Konventionen sind ein internationales Abkommen mit dem Ziel, der Öffentlichkeit drei zentrale Rechte im Zusammenhang mit Umweltangelegenheit zu garantieren: den Zugang zu Umweltangelegenheiten, die Beteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten oder gerichtsähnlichen Gremien, um Umweltrecht durchzusetzen.
Manchmal ist es ja so, dass man sich bei der Beschäftigung mit bestimmten Rechtsthemen unterschwellig eine Frage stellt, zum Durchdenken der Lösung aber aus unterschiedlichsten Gründen noch nicht kommt (oder kommen muss). Umso schöner ist es dann, wenn der EuGH diese Frage zu beantworten hat.
Gabriele Quardt Wir freuen uns sehr, heute eine besondere Neuigkeit bekanntgeben zu dürfen: GeBS. geht eine Kooperation mit inn:öv ein! Diese Zusammenarbeit basiert auf gegenseitiger Unterstützung und dem Austausch wertvoller […]
Unter dem Titel Clean Industrial Deal State Aid Framework verbunden mit einer neuen Abkürzung „CISAF“ führt die Kommission noch bis zum 25. April 2025 eine Konsultation zu der künftigen Grundlage für die Genehmigung von Beihilfen zu Umsetzung des sog. Industrial Green Deal durch. Mit Inkrafttreten wird der CISAF den TCTF ersetzen und zunächst bis zum 31. Dezember 2030 Anwendung finden.
Nach Art. 46 der Drittstaatensubventionsverordnung (FSR) ist die Kommission verpflichtet, bis zum 13. Januar 2026 Leitlinien zur Anwendung der FSR zu veröffentlichen. Zunächst hat die Kommission am 5. März diesen Jahres im Rahmen einer Sondierung Interessierte aufgefordert, Meinungen und Erkenntnisse zu diesem Themenbereich abzugeben.
Am 26. Februar 2025 hat die Kommission den Clean Industrial Deal vorgestellt. Dieser zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der europäischen Industrie zu fördern und die Dekarbonisierung als Wachstumsmotor […]