AKTUELLES.
Können Sie sich noch an den Winter 2022/2023 erinnern? Die Corona-Pandemie lag gerade hinter uns. Doch angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine drohte aufgrund der Einstellung der Gaslieferungen ein kalter Winter und damit die nächste Herausforderung.
Bereits im Jahr 2022 hatte die Kommission eine deutsche Beihilferegelung genehmigt, auf deren Grundlage energieintensive Unternehmen für die Auswirkung der CO2-Preise auf die Stromkosten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS) eine teilweise Erstattung gewährt wird. Energieintensive Unternehmen können somit seinen Ausgleich für die zwischen 2021 und 2030 angefallenen indirekten Emissionskosten jeweils für das Vorjahr beantragen. Eine Abschlusszahlung ist für das Jahr 2031 vorgesehen.
Kurz vor der Sommerpause hat die EU-Kommission bekanntgegeben, dass sie die Auswahlprozesse der aktuellen Calls für das europäische Finanzierungsinstrument „Connecting Europe“ und das Forschungs- und Innovationsförderprogramm „Horizont Europe“ abgeschlossen hat. Insgesamt 160 grenzüberschreitende Projekte wurden für EU-Finanzhilfen ausgewählt.
Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA) – eigentlich die VO 2024/1083 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 – ist veröffentlicht, in Kraft getreten und wird, von einigen Ausnahmen abgesehen, ab dem 8. August 2025 gelten. Bis dahin sollte die Zeit genutzt werden, offene Fragen zu klären.
Für Beihilferechtler sind bestimmte Regionen Deutschlands berufsbedingt belegt. Ich kann z.B. nicht durch Deggendorf fahren, ohne an Beihilferückforderung zu denken. Gleiches gilt für die Altmark in Sachsen-Anhalt. Diese déformation professionelle ist auf Entscheidungen der Kommission oder Unionsgerichte zurückzuführen, die unter den Namen der Städte oder Regionen europaweit abgespeichert sind.
Unter dem Namen „Hy2Move“ haben die sieben Mitgliedstaaten Estland, Frankreich, Italien, die Niederlande, Slowakei, Spanien und Deutschland ein gemeinsames Wasserstoffvorhaben bei der EU-Kommission angemeldet.