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Rechtsprechung der Unionsgerichte im Anwendungsbereich des EU-Beihilfenrechts
18. Februar 2019
Inhalt
Neben der Beschlusspraxis der Europäischen Kommission wird das EU-Beihilfenrecht wesentlich durch die Rechtsprechung der Unionsgerichte geprägt. Dabei spielt insbesondere die Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV eine große Rolle, über die Kommissionsbeschlüsse – nicht nur von Mitgliedstaaten und dem Begünstigten der Beihilfe – sondern auch von Wettbewerbern vor dem Gericht der Europäischen Union angegriffen werden können. Für die Zulässigkeit derartiger Klagen bildet jedoch die Frage der Klagebefugnis, verbunden mit dem Nachweis der individuellen und unmittelbaren Betroffenheit bereits eine erhebliche Hürde. Neben diesen verfahrensrechtlichen Fragen haben wir insbesondere die aktuelle Spruchpraxis der Unionsgerichte zu nachfolgenden Themenkomplexen diskutiert:
- Aufgabenverteilung zwischen Kommission, Unionsgerichten und nationalen Gerichten im Beihilfenrecht
- Zulässigkeit von Nichtigkeitsklagen
- Rechtsprechung zum Privaten Investor
- Rechtsprechung zur Selektivität
- Rechtsprechung zur wirtschaftlichen Tätigkeit
Sprecher dieser Veranstaltung waren:
- Dr. Hanns Peter Nehl, Rechtsreferent, Kabinett von Richter Dr. Viktor Kreuschitz, Gericht der Europäischen Union
- Thomas Henze, Ministerialrat, Berlin
- Dr. Thomas Lübbig, Rechtsanwalt Freshfields Bruckhaus Deringer, Berlin
Moderation: Gabriele Quardt
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Programm
Zusatzmaterial
A-Brauerei, Rs. C-374-17 (Schlussanträge)
Congregacíon, Rs. C-74-16 (Schlussanträge)
E-Vergabe Niederlande, Rs. T-138-15 (Englisch)
Frucona Kosice, Rs. C-300-16 P
Georgsmarienhütte, Rs. C-135-16
Gibraltar, Rs. C-106-09 P und C-107-09 P
Hansestadt Lübeck, Rs. C-524-14 P
Kronoply und Kronotex, Rs. C-83-09 P
SACE, Rs. C-472-15 P (Französisch)
Sanierungsklausel, Rs. C-203-16 P
Scuola Elementare Maria Montessori, Rs. C-622-16 P bis C-624-16 P
Slowakisches Krankenversicherungssystem, Rs. T-216-15
Spanisches True-Lease Modell, Rs. C-128-16 P
World Duty Free, Rs. C-20-15 P und C-21-15 P