AKTUELLES.

Und was machen die anderen Mitgliedstaaten in der Corona-Krise?

Gabriele Quardt5 min read
Bis Ostern hatte die Kommission knapp 40 Beihilfeentscheidungen auf Grundlage des befristeten Beihilferahmens erlassen und damit die Grundlage für die Mitgliedstaaten gelegt, rund 50 Beihilferegelungen durchführen zu können. Daneben gibt […]

Änderung des befristeten Rahmens

Gabriele Quardt4 min read
Am 19.03.2020 hat die Kommission den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des Ausbruchs von COVID-19 veröffentlicht. Bereits am 03.04.2020 hat sie diesen nun das erste […]

Regelung zur vorübergehenden Gewährung von Beihilfen für niedrigverzinsliche Darlehen im Zusammenhang mit dem COVID-19- Ausbruch

Gabriele Quardt3 min read
Am 02.04.2020 hat die Kommission die deutsche Beihilferegelung für niedrigverzinsliche Darlehen unter dem befristeten Beihilfenrahmen genehmigt. Auf Grundlage dieser Regel können Beihilfemaßnahmen in Form von Zinszuschüssen auf Bundesebene, auf Ebene […]

Bundesregelung Kleinbeihilfen

Gabriele Quardt2 min read
Bereits am 24.03.2020 – mir aber leider durchgerutscht – hat die Kommission die Bundesregelung Kleinbeihilfen auf Grundlage des befristeten Beihilferahmens zur Stützung der Wirtschaft in der COVID-19-Krise genehmigt.

Mitteilung zur Anwendung der Beihilfevorschriften auf kurzfristige Exportversicherungen

Gabriele Quardt2 min read
Nach einer Konsultation zur Verfügbarkeit kurzfristiger Exportversicherungen für Ausfuhren in alle Staaten, ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass privater Versicherungsschutz knapp wird. Sie hat daher beschlossen, alle wirtschaftlichen und politischen Risiken, die mit Ausfuhren verbunden sind, für vorübergehend nicht marktfähig zu erklären. Dies geschieht im Einklang mit dem Vorübergehenden Beihilferahmen bis zum 31.12.2020.

Vergaberecht in Zeiten von Corona

Gastbeitrag5 min read
So sehr das öffentliche Leben aufgrund der COVID-19-Epidemie auch zum Erliegen gelangt, das Vergaberecht bleibt auch in diesen Zeiten anzuwenden. Eine Bereichsausnahme vom Anwendungsbereich des Vergaberechts für solche Fälle gibt es nicht. Auch wenn es um die Gesundheitssicherheit geht, sind nicht die wesentlichen Sicherheitsinteressen im Sinne von Art. 346 Abs. 1 lit. b AEUV betroffen, die den Auftraggeber nach § 107 Abs. 2 Nr. 2 GWB von der Anwendung des Vergaberechts freistellen.