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BeihilfenCompact: Wirtschaftsförderung und Revitalisierung der Innenstädte

29. Oktober, 9:00 a.m. - 1:30 p.m.

Wirtschaftsförderung auf kommunaler Ebene umfasst Maßnahmen, mit denen Städte und Gemeinden gezielt die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort stärken. Neben der Ansiedlung von Unternehmen im örtlichen Gewerbegebiet betrifft die Wirtschaftsförderung mehr und mehr auch den Erhalt der Attraktivität des Innenstadtbereichs. Ursprünglich ein Raum der Begegnung zwischen Modeboutique, Eiscafé und Kino versuchen vielerorts Kommunen durch gezielte Maßnahmen ihre Fußgängerzonen und Marktplätze vor Verödung und Leerstand zu bewahren.

Sowohl bei der Wirtschaftsförderung als auch bei der Revitalisierung des Innenstadtbereichs spielt das EU-Beihilfenrecht regelmäßig eine Rolle. Eine pauschale Betrauung zur Durchführung dieser Tätigkeiten mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse verbunden mit entsprechenden Ausgleichsleistungen schließt die EU-Kommission grundsätzlich aus. Im Rahmen dieses Webinars möchten wir Ihnen beihilferechtliche Alternativlösungen vorstellen und mit Ihnen und unseren Experten diskutieren.

Vortragende:


Gabriele Quardt, Rechtsanwältin Becker Büttner Held

Dr. Tobias Traupel, Becker Büttner Held

Programm

Bitte beachten Sie den Frühbucherrabatt bis zum 30. September 2026

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    • webinar

    Veranstalter

    • Gesellschaft für Beihilfenrecht und Strukturfonds (GeBS)
    • Telefon + 49 (0)30 399 250-31
    • E-Mail quardt[at]gebs.info

     

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