AKTUELLES.

Beihilferechtlicher Werkzeugkasten in Zeiten von Corona

Gabriele Quardt7 min read
Die Anwendung des EU-Beihilfenrechts ist in der Corona-Krise nicht ausgesetzt. Dies mag manchen verwundern, ist aber für den langfristigen Erhalt des Binnenmarktes, zur Vermeidung eines Subventionswettlaufs sowie einer hoffentlich baldigen Rückkehr zu strukturierten Wettbewerbsverhältnissen die richtige Entscheidung.   

Temporärer Beihilfenrahmen in der Corona-Krise

Gabriele Quardt8 min read
Die Bundesregierung hat ein milliardenschweres Rettungspaket zur Bewältigung der Corona-Krise geschnürt. Bei diesen staatlichen Mitteln dürfte es sich überwiegend um Beihilfen gemäß Art. 107 Abs. 1 AEUV handeln. Die Kommission hat am 19.3.2020 einen temporären Beihilfenrahmen zur Unterstützung der Wirtschaft in der Corona-Krise veröffentlicht.