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Zuwendungs-, Beihilfen- und Vergaberecht in der Praxis

24. März - 25. März

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Die Veranstaltung richtet sich an alle, die an den Schnittstellen zwischen Vergabe-, Zuwendungs- und Beihilfenrecht tätig sind, z.B. in

  • Bundes- und Landesministerien
  • Investitions-, Förder- sowie Bürgschaftsbanken
  • Kommunen, Städten sowie deren Beteiligungsgesellschaften
  • Bundes- und Landesrechnungshöfen
  • Handwerkskammern
  • Vergabestellen und Vergabekammern
  • sowie Unternehmensjurist:innen, Rechtsanwält:innen, Wirtschaftsprüfer:innen und Steuer-berater:innen

 

1. Veranstaltungstag

 

9:15 Uhr Einwahl der Online-Teilnehmenden
9:30 Uhr Begrüßung und Vorstellung der Teilnehmenden

Gabriele Quardt, Rechtsanwältin, Becker Büttner Held, Berlin

10:00 Uhr Interaktion von Zuwendungs- und Beihilfenrecht

  • Begriff der staatlichen Beihilfe gem. Art. 107 Abs. 1 AEUV
  • Abgrenzung Beihilfe und Zuwendung

Dr. Stefan Helmich, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

11:30 Uhr Kaffeepause
11:45 Uhr Abgrenzung von Auftrags- und Zuwendungsverhältnis in der Praxis

  • Erforderlichkeit der Abgrenzung von Auftrag und Zuwendung
  • Kriterien für die Abgrenzung zwischen Auftrags- und Zuwendungsverhältnis
  • Beispiel der Betrauung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.

Julia Lipinsky, M.E.S., Rechtsanwältin, Becker Büttner Held

13:00 Uhr Mittagspause
13:45 Uhr Ablehnender Bescheid als Gewährung einer Beihilfe – Neues aus Luxemburg

  • Rechtliche Bedeutung des Gewährungszeitpunkts einer Beihilfe
  • Urteil des EuGH vom 3.7.2025 in der Rechtssache „TOODE“ (C-653/23)
  • Auswirkungen dieser Rechtsprechung auf die Praxis

Dr. Hans Arno Petzold, Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz 

14:45 Uhr Kaffeepause
15:00 Uhr Reform des Vergaberechts: Vergabebeschleunigungsgesetz

  • Hintergrund und Notwendigkeit der Verfahrensbeschleunigung
  • Neuregelungen und Auswirkungen in der Praxis

Frederic Delcuvé, Rechtsanwalt, Becker Büttner Held

16:15 Uhr Ende des 1. Veranstaltungstages

 

2. Veranstaltungstag

 

Ab 9:30 Uhr Einwahl der Online-Teilnehmenden
9:55 Uhr Begrüßung der Teilnehmenden

Gabriele Quardt, Rechtsanwältin, Becker Büttner Held

10:00 Uhr Prüfung des Vergaberechts im Rahmen von Beihilfeverfahren

  • Prüfpflicht der Kommission bei einer „untrennbaren Verbindung“ der Beihilfe mit dem Bauauftrag (Urteil des EuGH in der Rs. C-59/23 70ff „Paks II“)
  • Praktische Umsetzung dieser Prüfpflicht und Risiko bei Nichtbeachtung

Dr. Tobias Traupel

11:15 Uhr Kaffeepause
11:30 Uhr Inhouse-Vergabe und deren Auswirkungen im EU-Beihilfenrecht

  • Voraussetzungen der Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB
  • Rechtsfolgen für die Anwendung des Market Economy Operator Tests zum Ausschluss der „Begünstigung“
  • Rechtsfolgen für weitere Tatbestandsmerkmale des Art. 107 Abs. 1 AEUV

Dr. Alexander Glock, LL.M., Rechtsanwalt, Schüllermann und Partner

12:45 Uhr Kaffeepause
13:00 Uhr Vergabe von Aufträgen im Unterschwellenbereich

  • Anwendungsvoraussetzungen der Unterschwellenverordnung (UVgO)
  • Erfahrungen in der Praxis
  • Abschaffung der UVgO-Pflicht in Nordrhein-Westfalen

Valentin Klumb, Rechtsanwalt Ebner Stolz 

14:30 Uhr Ende der Veranstaltung

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: www.gebs.info

 

Verbindliche Anmeldung

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    Veranstaltungsort

    • webinar

    Veranstalter

    • Gesellschaft für Beihilfenrecht und Strukturfonds (GeBS)
    • Telefon + 49 (0)30 399 250-31
    • E-Mail quardt[at]gebs.info

     

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