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EU-Beihilfenrecht: Vertiefungsveranstaltung
17. November 2017
Inhalt
Am Vertiefungstag ging es neben Ausgleichsleistungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) um die beihilferechtliche Beurteilung lokaler Sachverhalte. Dabei haben wir uns zum einen mit dem Ausschluss der Handelsbeeinträchtigung vor dem Hintergrund der aktuellen Entscheidungspraxis der Kommission befasst und darüber hinaus auch den Freistellungstatbestand lokaler Infrastrukturen nach Art. 56 AGVO erläutert.
Im Anschluss daran wurden beihilfekonforme Lösungsansätze für die staatliche Finanzierung von Infrastrukturen aufgezeigt. Dabei ging es u.a. um die Abgrenzung wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftlicher Tätigkeiten. Abschließend wurden die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Tourismusförderung dargestellt. Dieser Bereich befand sich bislang in einer beihilferechtlichen Grauzone.
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Programm
Zusatzmaterial
Dr. Martin Schwee:
DaWI-Beschluss
DaWI-De-minimis
DaWI-Mitteilung
DaWI-Rahmen
Dr. Hans Arno Petzold:
Hafen Izola
Dr. Yvonne Simon:
Analytical Grids on the application of State aid rules to the financing of infrastructure projects