Der DawI-Freistellungsbeschluss 2025
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DawI) werden regelmäßig z.B. im Zusammenhang mit Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge durch staatliche Mittel finanziert. Die wichtigste beihilferechtliche Grundlage für die Gewährung dieser Ausgleichsleistungen ist der DawI-Freistellungsbeschluss. Diesen hat die EU-Kommission im Dezember 2025 überarbeitet und insbesondere durch neue Regelungen z.B. im Bereich des erschwinglichen Wohnraums ergänzt.
Mit dieser Veranstaltung möchten wir Ihnen zunächst die Voraussetzungen für das Vorliegen einer DawI erläutern und Ihnen darüber hinaus einen Überblick über die Neuerungen geben.
Vortragende:
Barbara Brandtner, EU-Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Jan-Philipp Otter, Rechtsanwalt pwc legal
