Lade Veranstaltungen

« Alle Veranstaltungen

Der DawI-Freistellungsbeschluss 2025

19. Februar, 9:30 a.m. - 1:00 p.m.

Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DawI) werden regelmäßig z.B. im Zusammenhang mit Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge durch staatliche Mittel finanziert. Die wichtigste beihilferechtliche Grundlage für die Gewährung dieser Ausgleichsleistungen ist der DawI-Freistellungsbeschluss. Diesen hat die EU-Kommission im Dezember 2025 überarbeitet und insbesondere durch neue Regelungen z.B. im Bereich des erschwinglichen Wohnraums ergänzt.

Mit dieser Veranstaltung möchten wir Ihnen zunächst die Voraussetzungen für das Vorliegen einer DawI erläutern und Ihnen darüber hinaus einen Überblick über die Neuerungen geben.

Vortragende:


Barbara Brandtner, EU-Kommission, Generaldirektion Wettbewerb

Jan-Philipp Otter, Rechtsanwalt pwc legal

Ablaufplan

 

    Veranstaltung
    Ihre Daten
    Teilnahmegebühr
    Hinweise
    Datenschutz

    * Benötigt

    Details

    Veranstaltungsort

    • webinar

    Veranstalter

    • Gesellschaft für Beihilfenrecht und Strukturfonds (GeBS)
    • Telefon + 49 (0)30 399 250-31
    • E-Mail quardt[at]gebs.info

     

    Diese Website durchsuchen Suchbegriff... [Enter-Taste]
    Cookie Consent mit Real Cookie Banner