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Beihilfenrecht Compact – Kumulierung und De-minimis Förderung

10. September, 9:30 am - 1:00 pm

Inhalt

Treffen sich zwei (oder mehr) Fördermaßnahmen…Kumulierung: ganz einfach oder Fehlerquelle?

Die aktuell breit aufgestellte Förderlandschaft ermöglicht nicht selten die Inanspruchnahme von Fördermitteln für ein Vorhaben aus unterschiedlichen Töpfen. Aus beihilfe- und förderrechtlicher Sicht ist dabei stets zu prüfen, ob eine Kumulierung vorliegt und inwieweit und ggf. bis zu welcher Förderintensität eine Kumulierung dieser Fördermittel möglich ist, um sich keinem Rückförderungsrisiko auszusetzen. Besondere Obacht gilt dabei bei der Kumulierung mit Strukturfondsmitteln.

Vortragende:

Julia Lipinsky, M.E.S. Rechtsanwältin, Becker Büttner Held, Rechtsanwälte

Klein aber oho – Förderung auf Grundlage der De-Minimis Verordnungen in der praktischen Anwendung

Nicht selten geht es bei Kumulierungsfragen auch um die Anwendung der allgemeinen De-Minimis Verordnung. Für die Erfassung des Schwellenwerts in Höhe von 300.000 EUR ist ein Zeitraum von drei Jahren maßgeblich, wobei die drei Jahre als rollierender Zeitraum zu verstehen sind. In der Praxis stellen sich bei der Gewährung einer De-minimis Förderung u.a. regelmäßig die Frage, wie dieser Zeitraum zu berechnen ist und wie eine Förderung auf Grundlage der unterschiedlichen De-minimis Verordnungen kombiniert werden kann

Vortragender

Dr. Liviu-Mihai Blaga, Investitionsbank des Landes Brandenburg, ILB


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Programm

Hier finden Sie unseren Programmflyer.

 

Präsentationen
Die Präsentationen werden wir den Teilnehmenden vor der Veranstaltung per E-Mail übersenden.

 

TEILNAHMEGEBÜHR

  • Regulär: € 350,–
  • Frühbucher: € 300,– (bis zum 24.. August 2025)

Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.; Im Tagungspreis enthalten: per E-Mail zugestellte Tagungsunterlagen, Zusatzmaterial auf der Website unter www.gebs.info, Versendung des Zugangslinks einige Tage vor der Veranstaltung, Technik-Check


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    Datum:
    10. September
    Zeit:
    9:30 am - 1:00 pm
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    Veranstalter

    Gesellschaft für Beihilfenrecht und Strukturfonds (GeBS)
    Telefon
    + 49 (0)30 399 250-31
    E-Mail
    quardt[at]gebs.info