- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Update Beihilfenrecht November
8. November 2021 - 9. November 2021
Inhalt
Vor zwei Jahren hat die Kommission einige Beihilfevorschriften einem „Fitnesstest“ unterzogen und dabei diese Regelung im Hinblick auf ihre praktische Anwendung untersucht. Die im Anschluss begonnene Überarbeitung der Rechtsvorschriften – nunmehr auch unter Berücksichtigung des Green-Deal und der Digitalisierung – schreitet weiter voran. Nach Abschluss der Konsultationen in diesem Sommer ist davon auszugehen, dass die Kommission ihren Zeitplan einhält und zum Ende des Jahres eine Reihe der überarbeiteten Rechtstexte in Kraft treten wird.
Im Rahmen dieser Veranstaltung haben wir Sie über die aktuellen Entwicklungen im EU-Beihilfenrecht unterrichten. Es standen u.a. folgende Themen auf der Agenda:
- Breitbandleitlinien
- Regionalleitlinien 2022
- Leitlinien für Klima, Umweltschutz und Energiebeihilfen (KUEBL)
- Aktuelle Rechtsprechung zum Beihilfenrecht
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtete sich insbesondere an folgenden Teilnehmerkreis:
- Bundes- und Landesministerien,
- Investitions-, Förder- sowie Bürgschaftsbanken,
- Kommunen, Städte sowie deren Beteiligungsgesellschaften,
- Bundes- und Landesrechnungshöfe,
- Handwerkskammern sowie auch:
- Unternehmensjuristen,
- Rechtsanwälte,
- Wirtschaftsprüfer und
- Steuerberater
Downloads
Zusatzmaterial
- Konsolidierte Fassung der AGVO
Aus unseren Beiträgen: Konsultation des AGVO-Entwurf - Ergebnisse zur Konsultation zur Überarbeitung der Breitbandleitlinien
- Konsultation der Leitlinien für Klima- und Umweltschutz und Energiebeihilfen
- Zeitplan der Kommission für die Überarbeitung der Beihilfevorschriften
- Leitlinien für Regionalbeihilfen ab 2022
Konsolidierter Text: Verordnung Nr. 651/2014 (Stand 01.08.2021) - Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten
- Temporary Framework in der konsolidierten Fassung
Zukunft des Befristeten Beihilferahmens: Verlängerung bis zum 30. Juni 2022 - Bekanntmachung der Kommission zur Rückforderung von Beihilfen 2019