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Beihilfenrecht Basics

3. März 2022 - 4. März 2022

Inhalt

Mit “Beihilfenrecht Basics” haben wir uns insbesondere an Einsteiger gewandt, die sich in die komplexe Materie des EU-Beihilferechts einarbeiten möchten. Darüber konnten vorhandene Kenntnisse aufgefrischt und vertieft werden. Unser besonderes Augenmerk lag am 1. Veranstaltungstag auf der Prüfung der Tatbestandsmerkmale des Art. 107 Abs. 1 AEUV, die wir anhand der Entscheidungspraxis der Kommission und der Rechtsprechung der Unionsgerichte dargestellt haben. Am 2. Veranstaltungstag haben wir folgende Themen diskutieren:

    • Anwendung und aktuelle Entwicklung der AGVO
    • Förderung von Infrastrukturvorhaben
    • Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse: Struktur des DawI-Pakets

 


Zielgruppe

Zielgruppe dieser Veranstaltung war u.a. folgender Teilnehmerkreis:

  • Bundes- und Landesministerien,
  • Investitions-, Förder- sowie Bürgschaftsbanken,
  • Kommunen, Städte sowie deren Beteiligungsgesellschaften,
  • Bundes- und Landesrechnungshöfe,
  • Projektgesellschaften
  • Handwerkskammern
  • Wohlfahrtsverbände
  • Unternehmensjuristen,
  • Rechtsanwälte,
  • Wirtschaftsprüfer und
  • Steuerberater

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Zusatzmaterial

 


 

Details

Beginn:
3. März 2022
Ende:
4. März 2022
Veranstaltungskategorien:
, ,

Veranstalter

Gesellschaft für Beihilfenrecht und Strukturfonds (GeBS)
Telefon
+ 49 (0)30 399 250-31
E-Mail
quardt[at]gebs.info