Das Medienfreiheitsgesetz verschafft keine Freiheit vom Beihilfen- und Vergaberecht
Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA) - eigentlich die VO 2024/1083 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 - ist veröffentlicht, in Kraft getreten und wird, von einigen Ausnahmen abgesehen, ab dem 8. August 2025 gelten. Bis dahin sollte die Zeit genutzt werden, offene Fragen zu klären.