Zuviel Kohle für die Kohle? – Ein zäher Weg bis zum Kohleausstieg

Zuviel Kohle für die Kohle? – Ein zäher Weg bis zum Kohleausstieg

Die Kommission hat am 2. März 2021 das förmliche Prüfverfahren über die geplanten Entschädigungszahlungen für die vorzeitige Stilllegung der Braunkohlekraftwerke eröffnet.

Dabei geht es wieder einmal um viel Geld: Insgesamt plant die Bundesregierung den beiden Betreibern der Braunkohlekraftwerke – RWE und LEAG – mit 4,35 Mrd € unter die Arme zu greifen, damit diese ihre Kraftwerke vorzeitig vom Netz nehmen. Die Kommission meldet jedoch Bedenken an. Die Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens kam dabei nicht wirklich überraschend. Bereits im November 2020 hat die Kommission die staatliche Finanzierung des Ausstiegs aus der Steinkohleverstromung genehmigt (s. dazu Blogbeitrag vom 22. Dezember 2020) und darauf hingewiesen, sich die Braunkohleverstromung noch einmal genauer anschauen zu wollen.

Geplant sind derzeit Entschädigungszahlungen an die Betreibergesellschaften sowohl für den durch die Schließung verursachten entgangenen Gewinn als auch für zusätzliche Tagebaufolgekosten, die durch die verfrühte Schließung entstehen sollen. Aus Sicht der Kommission geht es um die Frage, ob die Entschädigungszahlungen auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt sind. Dabei handelt es sich um einen Prüfungspunkt, der Inhalt jeder beihilferechtlichen Überprüfung ist, vor dem Hintergrund, den Wettbewerb nicht übermäßig zu belasten. Bei der Überprüfung des Ausstiegs hatte die Kommission die Einhaltung des Mindestmaßgebots bejaht. Im Unterschied zur Steinkohle wurde beim Braunkohleausstieg aufgrund der geringeren Zahl der Marktteilnehmer die Höhe der Entschädigung nicht in einem wettbewerblichen Verfahren ermittelt, sondern zwischen der Bundesregierung und den Betreiber aus verhandelt. Das Verhandlungsergebnis nimmt die Kommission nun genauer unter die Lupe und meldet bereit Zweifel an der übermittelten Berechnungsgrundlage für die Schadenshöhe an.

Fazit:

Der Weg aus der Kohleverstromung ist in vielerlei Hinsicht kein leichter. Weder für die betroffenen Regionen noch für die Betreiber der Kraftwerke. Vor dem Hintergrund des Green-Deals als aktuellem Lieblingskind der Kommission, ist jedoch nicht davon auszugehen, dass der Ausstieg aus der Braunkohleverstromung aus beihilferechtlichen Gründen scheitern wird. Interessant ist jedoch, welchen Preis der Steuerzahler dafür bezahlen muss. Mit einem Brief an die Kommission hat Client-Earth bereits Zweifel an der Transparenz der Vertragsverhandlung und insbesondere an der Höhe der Entschädigungszahlungen angemeldet. Im Übrigen weist Client-Earth auch darauf hin, dass der Kohleausstieg in anderen Mitgliedstaaten auch ohne staatliche Unterstützung funktioniere.


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