Vergaberecht bei Zuwendungen

Vergaberecht bei Zuwendungen

Das öffentliche Vergaberecht ist bereits für sich genommen eine Herausforderung. Verkompliziert wird das Ganze, wenn der Zuwendungsgeber das Vergaberecht aus Gründen der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung in den Zuwendungsbescheid integriert und damit den Zuwendungsempfänger zur Anwendung der Vergabevorschriften verpflichtet. Man spricht dann vom sog. Zuwendungsvergaberecht.

Diesem komplexen Thema haben sich eine Reihe von Autoren in einem jüngst in der Schriftenreihe des forum vergabe e.V. erschienen Buchs unter dem Titel „Vergaberecht bei Zuwendungen“ angenommen. Ich wäre wahrscheinlich gar nicht auf das Buch aufmerksam geworden, wenn nicht zwei meiner Kolleginnen von Müller-Wrede & Partner daran mitgewirkt hätten. Dr. Melanie Plauth und Julia Lipinsky haben zusammen zwei Beiträge in diesem Buch veröffentlicht, die ich wirklich – wie im Übrigen auch die anderen Kapitel –  für sehr lesenswert halte.

Verpflichtet der Zuwendungsgeber den Zuwendungsempfänger auf Grundlage der Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheids zur Anwendung des Zuwendungsrechts, beschreiben die beiden Autorinnen, welche Rechtsfolgen sich aus dieser Verpflichtung für den Zuwendungsempfänger ergeben. Dr. Melanie Plauth und Julia Lipinsky befassen sich außerdem mit der Überlagerung des Zuwendungsrechts durch das EU-Recht. Die besondere Rolle des EU-Beihilfenrechts in der Praxis – nicht nur aber insbesondere bei der Kofinanzierung aus den EU-Fonds – fassen die Autorinnen wie folgt zusammen: „Zielsetzung des EU-Beihilfenrechts ist es, Wettbewerbsverfälschungen durch staatliche Begünstigungen zu unterbinden und für einen einheitlichen europäischen Binnenmarkt ohne Subventionswettläufe und mit einem ‘level playing field’ für die dort tätigen Unternehmen zu sorgen“. Aufgrund der unmittelbaren Anwendung des beihilferechtlichen Durchführungsverbots des Art. 108 Abs. 3 AEUV sind die Beihilfevorschriften auch für jeden Zuwendungsgeber zu beachten.

Beiden Autorinnen gelingt es in ihren Beiträgen, die Themen auf den Punkt zu bringen und bestehende Problemfragen auf das Wesentliche zu beschränken. Damit bleiben die Beiträge gut lesbar.

Daneben enthalten alle Kapitel optisch besonders hervorgehobene Praktiker-Hinweise, die noch einmal auf die wichtigsten Punkte aus Praktikersicht aufmerksam machen. Aus meiner Sicht ein empfehlenswertes Werk, dass sowohl Einsteiger als auch erfahrene Praktiker auf dem Weg durch das Bermuda-Dreieck zwischen Vergabe-, Zuwendungs- und Beihilferecht unterstützt.

Ein besonderer Dank gilt daher Michael Pilarski, der selber als Autor mitgeschrieben hat, aber gleichzeitig als Herausgeber erheblich zu den ausgewählten Themen und der guten Struktur des Buchs beigetragen haben dürfte.


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