Bau und Betrieb von FSRU
Um die Wohnstuben in Deutschen warm zu halten und kurzfristig die Unabhängigkeit von russischen Gaslieferungen zu erreichen, forcierte die Bundesregierung den Bau von schwimmenden Terminals für die Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas – sogenannte Floating Storage and Regasification Units, abgekürzt: „FSRU“. Bereits im Dezember 2022 konnte das erste FSRU in Wilhelmshaven an den Start gehen. Aber dabei sollte es nicht bleiben. Die Deutsche Energie Terminal (DET) als 100%ige Tochter des Bundes betreibt inzwischen in Brunsbüttel, Stade sowie an einem weiteren Standort in Wilhelmshaven diese schwimmenden Terminals als eine Zwischenlösung bis die auf Dauer angelegte landseitigen LNG-Terminals fertiggestellt sind und damit eine langfristige Gasversorgung zu gewährleisten
Staatliche Unterstützung und Genehmigung durch die EU-Kommission
Wenig überraschend wurde sowohl der Bau der für den Betrieb der FSRU notwendigen landseitigen Hafeninfrastruktur als auch der Betrieb der FSRU mit staatlichen Mitteln unterstützt. Von Anfang war zu erwarten, dass die FSRU nur mit Verlust betrieben werden können, da sie auf dem Höhepunkt der Energiekrise gemietet wurden, als die Nachfrage und die Kosten sehr hoch waren und ihre begrenzte Betriebszeit keine vollständige Kostendeckung ermöglichte.
Die daher für die zwischen 2023 und 2033 anfallenden Verluste der DET erforderlichen Nettogesamtbeihilfen iHv. 4,06 Mrd. EUR hat die Kommission bereits im Dezember 2024 genehmigt (Staatliche Beihilfe SA.105137). Der Nettobetrag kann sich dabei auch auf insgesamt 4,96 Mrd. EUR erhöhen, wenn die Verluste höher ausfallen.
Die Kommission hat den Verlustausgleich auf Grundlage von Art. 107 Abs. 3 lit b AEUV geprüft und ist in Ihrem Beschluss zu dem Ergebnis gekommen, dass die Maßnahme zum einen erforderlich und geeignet sei, eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben zu beheben, da sie darauf abzielen, die Gasversorgungssicherheit zu gewährleisten. Zum anderen hat die Kommission festgestellt, dass die Ausgleichsmaßnahmen für den Betrieb der Terminals auf das Minimum beschränkt seien und damit auch verhältnismäßig sind.
Um eine Marktüberlappung zu vermeiden, hat sich Deutschland gegenüber der Kommission verpflichtet, den Betrieb der schwimmenden Anlagen einzustellen, sobald die landseitigen LNG-Terminals betriebsbereit sind. Dann sind die FSRU im Rahmen eines weltweiten auf Grundlage einer allen Bietern und Standorten offenstehender Aufforderungen zur Interessenbekundung bis zum Auslaufen der Leasingverträge zu Marktpreisen unterzuvermieten. Die vorhandenen Kapazitäten sollen in drei verschiedenen Schritten am Markt angeboten werden: In Form einer technischen Mindestkapazität, damit die Terminals betriebsbereit und zur Sicherstellung der Gasversorgung jederzeit verfügbar sind, mittelfristig für 3-4 Jahre und kurzfristig für 1 Jahr.
Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass die Maßnahme zur Verwirklichung der Ziele des REPowerEU-Plans beitragen, indem sie die Diversifizierung der Energieversorgung ermöglicht und die Gasversorgungssicherheit gewährleistet. Diesen hatte die Kommission im Mai 2022 veröffentlicht verbunden mit einer Reihe von Maßnahmen, mit denen die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen aus Russland durch eine Beschleunigung der Energiewende reduziert werden soll. Der REPowerEU-Plan ruht auf drei Säulen: Energieeinsparung, Erzeugung sauberer Energie und Diversifizierung der Energieversorgung der EU.