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Update Beihilfenrecht Dezember

2. Dezember 2021 - 3. Dezember 2021

Inhalt

Bereits 2019 hat die Kommission damit begonnen, die Beihilfevorschriften, die sie seit 2012 im Rahmen der State Aid Modernisation (SAM) erlassen hat, einem „Fitnesstest“ zu unterziehen. Ziel dieser Überprüfung ist es nicht, die Rechtsvorschriften vollständig zu überarbeiten, sondern sie vielmehr vor dem Hintergrund von Green Deal und Digitalisierung zu aktualisieren. Die Kommission hat sich dabei das ehrgeizige Ziel gesetzt, einen Großteil dieses Prozesses bis Ende 2021 abzuschließen. In dieser Veranstaltung haben wir Ihnen daher einen Überblick über die aktuell verabschiedeten Neuerungen im Beihilfenrecht gegeben und haben dafür folgende Themen auf die Agenda gesetzt:

  • Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierung für KMU
  • Rahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung und Entwicklung und Innovation
  • Spannungsverhältnis zwischen Beihilfenrecht und Nachhaltigkeit
  • Beihilfenrecht 2022 – was kommt auf uns zu und was wünschen wir uns?

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtete sich insbesondere an folgenden Teilnehmerkreis:

  • Bundes- und Landesministerien,
  • Investitions-, Förder- sowie Bürgschaftsbanken,
  • Kommunen, Städte sowie deren Beteiligungsgesellschaften,
  • Bundes- und Landesrechnungshöfe,
  • Handwerkskammern sowie
  • Unternehmensjuristen, Rechtsanwälte,
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Downloads

Zusatzmaterial

Verordnung Nr. 1370/2007

Entwurf Aktualisierung AGVO

Entwurf FuEuI-Rahmen

 

 


 

Details

Beginn:
2. Dezember 2021
Ende:
3. Dezember 2021
Veranstaltungskategorien:
, ,

Veranstalter

Gesellschaft für Beihilfenrecht und Strukturfonds (GeBS)
Telefon
+ 49 (0)30 399 250-31
E-Mail
quardt[at]gebs.info