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Staatliche Finanzierung von Infrastruktur im Fokus der Beihilfenkontrolle

9. März 2018

Inhalt

Seit dem Urteil des EuGH in der Rechtssache „Flughafen Leipzig-Halle“ stehen Infrastrukturen im Fokus der Beihilfenkontrolle. Neben speziellen Genehmigungsvoraussetzungen wie z.B. den Flughafenleitlinien gibt es inzwischen unterschiedliche Freistellungstatbestände in der AGVO. Unter Umständen gibt auch der DawI-Freistellungsbeschluss die Möglichkeit, die Maßnahmen ohne vorherige Genehmigung durch die EU-Kommission durchzuführen. Nach der neueren Entscheidungspraxis der EU-Kommission kann der Beihilfetatbestand bei rein lokalen Infrastrukturen sogar ganz ausgeschlossen werden.

Mit dieser Veranstaltung wollten wir einen Überblick über die rechtssichere Ausgestaltung der staatlichen Finanzierung von unterschiedlichen Infrastrukturen geben und mit Ihnen und unseren Experten die  aktuellen Entwicklungen diskutieren.

 


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Details

Datum:
9. März 2018
Veranstaltungskategorien:
,

Veranstaltungsort

Hotel am Jägertor
Hegelallee 11
Potsdam, 14467
Telefon
0331-2011 100
Veranstaltungsort-Website anzeigen

Veranstalter

Gesellschaft für Beihilfenrecht und Strukturfonds (GeBS)
Telefon
+ 49 (0)30 399 250-31
E-Mail
quardt[at]gebs.info