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Der Beihilfetatbestand und der Entwurf der neuen AGVO am 22. April 2026

22. April, 8:30 a.m. - 1:30 p.m.

Ausschlussmöglichkeiten des Beihilfetatbestandes

Jeder Einstieg in eine beihilferechtliche Prüfung beginnt mit der Frage: liegt eine Beihilfe gem. Art. 107 Abs. 1 AEUV vor oder kann eines der Tatbestandsmerkmale (rechtssicher) ausgeschlossen werden? Im Rahmen dieser Veranstaltung wollen wir das Augenmerk insbesondere auf Handelsbeeinträchtigung und wirtschaftliche Tätigkeit legen und Ihnen gemeinsam mit unseren Experten einen Überblick über die Ausschlussmöglichkeiten dieser beiden Tatbestandsmerkmale anhand praktischer Fallbeispiele geben.

Die AGVO kommt!

Kann der Beihilfetatbestand nicht ausgeschlossen werden, steht die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung als eine mögliche Grundlage für die Rechtfertigung der Beihilfe zur Verfügung. Am 25. Februar 2026 hat die Kommission die öffentliche Konsultation der überarbeiteten AGVO eingeleitet. Ziel der Kommission ist es mit dieser Überarbeitung die Anwendung zu vereinfachen und die AGVO an die aktuellen, sozialen, marktwirtschaftlichen und technologischen Gegebenheiten anzupassen. Bei dieser Veranstaltung bekommen Sie einen Überblick über die geplanten Neuerungen und den weiteren Verlauf des Verfahrens bis zum Inkrafttreten der AGVO.

Vortragende:

  • Gabriele Quardt, Rechtsanwältin, Becker Büttner Held,
  • Prof. Dr. Joachim Erdmann, Rechtsanwalt, Stock + Partner Rechtsanwälte
  • Bernhard von Wendland, EU-Kommission, Generaldirektion Wettbewerb

Programm

Ab 8:30 Uhr Einwahl
9:00 Uhr Begrüßung und Vorstellung der Teilnehmenden
9:30 Uhr Ansätze für den rechtssicheren Ausschluss der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Handelsbeeinträchtigung im Beihilfenrecht

  • Kurzer Überblick über die Struktur des Beihilfenrechts
  • Tatbestandsmerkmale des Art.107 Abs. 1 AEUV
  • Definition der wirtschaftlichen Tätigkeit und Ausschlussmöglichkeiten anhand von Beispielsfällen
  • Ausschluss der Handelsbeeinträchtigung bei rein lokalen Sachverhalten nach der Entscheidungspraxis von Kommission und Unionsgerichten

Gabriele Quardt, Rechtsanwältin, Becker, Büttner, Held

Prof. Dr. Joachim Erdmann, Rechtsanwalt, Stock + Partner

11:30 Uhr Kaffeepause
11:45 Uhr Der Entwurf der neuen AGVO 

  • Ein Überblick über die strukturellen und inhaltlichen Änderungen
  • Ablauf des Verfahrens bis zum Inkrafttreten der neuen AGVO

Dr. Bernhard von Wendland, EU-Kommission, Generaldirektion Wettbewerb

13:15 Uhr Ende der Veranstaltung

 

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    • webinar

    Veranstalter

    • Gesellschaft für Beihilfenrecht und Strukturfonds (GeBS)
    • Telefon + 49 (0)30 399 250-31
    • E-Mail quardt[at]gebs.info

     

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