Der Beihilfetatbestand und der Entwurf der neuen AGVO am 22. April 2026
Ausschlussmöglichkeiten des Beihilfetatbestandes
Jeder Einstieg in eine beihilferechtliche Prüfung beginnt mit der Frage: liegt eine Beihilfe gem. Art. 107 Abs. 1 AEUV vor oder kann eines der Tatbestandsmerkmale (rechtssicher) ausgeschlossen werden? Im Rahmen dieser Veranstaltung wollen wir das Augenmerk insbesondere auf Handelsbeeinträchtigung und wirtschaftliche Tätigkeit legen und Ihnen gemeinsam mit unseren Experten einen Überblick über die Ausschlussmöglichkeiten dieser beiden Tatbestandsmerkmale anhand praktischer Fallbeispiele geben.
Die AGVO kommt!
Kann der Beihilfetatbestand nicht ausgeschlossen werden, steht die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung als eine mögliche Grundlage für die Rechtfertigung der Beihilfe zur Verfügung. Am 25. Februar 2026 hat die Kommission die öffentliche Konsultation der überarbeiteten AGVO eingeleitet. Ziel der Kommission ist es mit dieser Überarbeitung die Anwendung zu vereinfachen und die AGVO an die aktuellen, sozialen, marktwirtschaftlichen und technologischen Gegebenheiten anzupassen. Bei dieser Veranstaltung bekommen Sie einen Überblick über die geplanten Neuerungen und den weiteren Verlauf des Verfahrens bis zum Inkrafttreten der AGVO.
Vortragende:
- Gabriele Quardt, Rechtsanwältin, Becker Büttner Held,
- Prof. Dr. Joachim Erdmann, Rechtsanwalt, Stock + Partner Rechtsanwälte
- Bernhard von Wendland, EU-Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Programm
| Ab 8:30 Uhr | Einwahl |
| 9:00 Uhr | Begrüßung und Vorstellung der Teilnehmenden |
| 9:30 Uhr | Ansätze für den rechtssicheren Ausschluss der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Handelsbeeinträchtigung im Beihilfenrecht
Gabriele Quardt, Rechtsanwältin, Becker, Büttner, Held Prof. Dr. Joachim Erdmann, Rechtsanwalt, Stock + Partner |
| 11:30 Uhr | Kaffeepause |
| 11:45 Uhr | Der Entwurf der neuen AGVO
Dr. Bernhard von Wendland, EU-Kommission, Generaldirektion Wettbewerb |
| 13:15 Uhr | Ende der Veranstaltung |
