
Beihilfenrecht Compact Aktuelle beihilferechtliche Entwicklung im Bereich der Energie-, Umwelt- und Klimabeihilfen
15. Oktober, 9:30 am - 1:00 pm
INHALT.
Aus TCTF wird CISAF: Was bleibt – was ist neu?
Als Rechtsgrundlage für die Genehmigung von Beihilfen zur Umsetzung des Green Industrial Deal wird der befristeter Krisenrahmen zur Gestaltung des vorübergehenden Wandels (TCTF) von dem CISAF (Rahmen für staatliche Beihilfen für eine saubere Industrie) abgelöst. Bestehende Förderrichtlinien sind daher anzupassen und mögliche Förderalternativen auszuloten. Im Rahmen dieses Webinars möchten wir Ihnen insbesondere einen Überblick darüber verschaffen, welche Anforderungen der CISAF an die Förderung von Unternehmen zur Finanzierung von produktiven Investitionen für den Übergang und einer klimaneutralen Wirtschaft stellt.
Vortragender
Steffen Sühnel, PricewaterhouseCoopers
Neue Rechtschutzmöglichkeiten in Beihilfeverfahren – Umsetzung der Aarhus-Konventionen
Die Kommission hat die Rechtschutzmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Genehmigung von Beihilfen erweitert. Zukünftig sollen Nichtregierungsorganisationen (NRO) die Möglichkeiten erhalten, Beihilfebeschlüsse der Kommission dahin gehend überprüfen zu lassen, ob diese gegen das EU-Umweltrecht verstoßen. Mit dieser neuen Regelung erfüllt die Kommission die Feststellungen des Ausschusses zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens von Aarhus. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang die Durchführungsverordnung und den Verhaltenskodex für die Durchführung von Beihilfeverfahren aktualisiert.
Vortragende:
Julia Rapp, EU-Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
ZIELGRUPPE.
Die Veranstaltung richtet sich an alle, die im Beihilfenrecht tätig sind z.B. in
- Bundes- und Landesministerien
- Investitions-, Förder- sowie Bürgschaftsbanken
- Kommunen, Städten sowie deren Beteiligungsgesellschaften
- Bundes- und Landesrechnungshöfen
- Handwerkskammern
ebenso wie an Unternehmensjurist:innen, Rechtsanwält:innen, Wirtschaftsprüfer:innen und Steuerberater:innen.
DOWNLOADS.
Programm
Programmflyer
Präsentationen
Die Präsentationen senden wir den Teilnehmenden vor der Veranstaltung per Link zu.
TEILNAHMEGEBÜHR.
- Regulär: € 350,–
- Frühbucher: € 300,– (bis zum 24. September 2025)
Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.; Im Tagungspreis enthalten: per E-Mail zugestellte Tagungsunterlagen, Zusatzmaterial auf der Website unter www.gebs.info, Versendung des Zugangslinks einige Tage vor der Veranstaltung, Technik-Check
ANMELDUNG.