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Beihilfenrecht Compact Aktuelle beihilferechtliche Entwicklung im Bereich der Energie-, Umwelt- und Klimabeihilfen

15. Oktober, 9:30 am - 1:00 pm

INHALT.

Aus TCTF wird CISAF: Was bleibt – was ist neu?

Als Rechtsgrundlage für die Genehmigung von Beihilfen zur Umsetzung des Green Industrial Deal wird der befristeter Krisenrahmen zur Gestaltung des vorübergehenden Wandels (TCTF) von dem CISAF (Rahmen für staatliche Beihilfen für eine saubere Industrie) abgelöst. Bestehende Förderrichtlinien sind daher anzupassen und mögliche Förderalternativen auszuloten. Im Rahmen dieses Webinars möchten wir Ihnen insbesondere einen Überblick darüber verschaffen, welche Anforderungen der CISAF an die Förderung von Unternehmen zur Finanzierung von produktiven Investitionen für den Übergang und einer klimaneutralen Wirtschaft stellt.

Vortragender

Steffen Sühnel, PricewaterhouseCoopers

Neue Rechtschutzmöglichkeiten in Beihilfeverfahren – Umsetzung  der Aarhus-Konventionen

Die Kommission hat die Rechtschutzmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Genehmigung von Beihilfen erweitert. Zukünftig sollen Nichtregierungsorganisationen (NRO) die Möglichkeiten erhalten, Beihilfebeschlüsse der Kommission dahin gehend überprüfen zu lassen, ob diese gegen das EU-Umweltrecht verstoßen. Mit dieser neuen Regelung erfüllt die Kommission die Feststellungen des Ausschusses zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens von Aarhus. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang die Durchführungsverordnung  und den Verhaltenskodex für die Durchführung von Beihilfeverfahren  aktualisiert.

Vortragende:

Julia Rapp, EU-Kommission, Generaldirektion Wettbewerb


ZIELGRUPPE.

Die Veranstaltung richtet sich an alle, die im Beihilfenrecht tätig sind z.B. in

  • Bundes- und Landesministerien
  • Investitions-, Förder- sowie Bürgschaftsbanken
  • Kommunen, Städten sowie deren Beteiligungsgesellschaften
  • Bundes- und Landesrechnungshöfen
  • Handwerkskammern

ebenso wie an Unternehmensjurist:innen, Rechtsanwält:innen, Wirtschaftsprüfer:innen und Steuerberater:innen.

 


DOWNLOADS.

Programm
Programmflyer

Präsentationen
Die Präsentationen senden wir den Teilnehmenden vor der Veranstaltung per Link zu.

 


TEILNAHMEGEBÜHR.

  • Regulär: € 350,–
  • Frühbucher: € 300,– (bis zum 24. September 2025)

Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.; Im Tagungspreis enthalten: per E-Mail zugestellte Tagungsunterlagen, Zusatzmaterial auf der Website unter www.gebs.info, Versendung des Zugangslinks einige Tage vor der Veranstaltung, Technik-Check

 

 


ANMELDUNG.

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    Details

    Datum:
    15. Oktober
    Zeit:
    9:30 am - 1:00 pm
    Veranstaltungskategorien:
    ,

    Veranstaltungsort

    webinar

    Veranstalter

    Gesellschaft für Beihilfenrecht und Strukturfonds (GeBS)
    Telefon
    + 49 (0)30 399 250-31
    E-Mail
    quardt[at]gebs.info