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BeihilfenCompact Der Beihilfentatbestand unter der Lupe: Ausschlussmöglichkeiten der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Handelsbeeinträchtigung

25. Juni, 9:00 am - 1:30 pm

Inhalt

Vom Vorliegen einer Beihilfe ist auszugehen, wenn alle Tatbestandsmerkmale des Art.107 Abs. 1 AEUV erfüllt sind. Kann im Umkehrschluss also eines der Tatbestandsmerkmale (rechtssicher!) ausgeschlossen werden, ist die Maßnahme beihilfefrei durchführbar. Insbesondere im Bereich des Zuwendungsrechts bieten sich als Ansatz für den Ausschluss einer Beihilfe zwei Tatbestandsmerkmale an:

  • wirtschaftliche Tätigkeit
  • Handelsbeeinträchtigung

Im Rahmen dieses Webinars möchten wir daher den Fokus auf diese beiden Tatbestandsmerkmale legen und mit Ihnen und unseren Experten praxisrelevante Ausschlussmöglichkeiten diskutieren.

Darüber hinaus schauen wir uns den Art. 56 AGVO – Freistellung von Investitionsmaßnahmen für lokale Infrastrukturen – genauer an.


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Programm

Hier finden Sie unseren Programmflyer.

 

Präsentationen
Die Präsentationen werden wir den Teilnehmenden vor der Veranstaltung per E-Mail übersenden.

 

 


Anmeldung

Bitte beachten Sie, dass der Frühbucherrabatt für diese Veranstaltung bei Anmeldung bis zum 5. Mai 2025 genutzt werden kann.

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    Datum:
    25. Juni
    Zeit:
    9:00 am - 1:30 pm
    Veranstaltungskategorien:
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    webinar

    Veranstalter

    Gesellschaft für Beihilfenrecht und Strukturfonds (GeBS)
    Telefon
    + 49 (0)30 399 250-31
    E-Mail
    quardt[at]gebs.info