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BeihilfenCompact: Wirtschaftsförderung, Belebung von Innenstädten und Tourismusmarketing – was geht beihilfenkonform?

29. Oktober, 9:00 a.m. - 1:30 p.m.

In den vergangenen Jahren wurden Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung, Revitalisierung von Innenstädten oder Tourismusmarketing beihilferechtlich pauschal über die Betrauung mit einer DAWI gelöst. Dieser Weg entspricht nicht mehr uneingeschränkt dem Ansatz der Kommission, so dass eine erneute Betrauung mit einer DAWI in diesen Bereichen risikobehaftet ist. Eine beihilfekonforme Lösung ist dabei jedoch nicht ausgeschlossen – im Einzelfall aber komplexer und erfordert die Betrachtung der konkreten Einzelmaßnahmen.

Im Rahmen unseres Webinars wollen wir uns daher damit befassen, welche beihilferechtlichen Spielräume bleiben und wie die Gestaltungsspielräume praxisnah ausgefüllt werden können.

Vortragende:


Gabriele Quardt, Rechtsanwältin Becker Büttner Held

Dr. Tobias Traupel, Rechtsanwalt Becker Büttner Held

Programm

Bitte beachten Sie den Frühbucherrabatt bis zum 30. September 2026

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    • webinar

    Veranstalter

    • Gesellschaft für Beihilfenrecht und Strukturfonds (GeBS)
    • Telefon + 49 (0)30 399 250-31
    • E-Mail quardt[at]gebs.info

     

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