Strukturfonds

Strukturfonds

Die Kohäsions- und Strukturpolitik stellt eines der zentralen Politikfelder der Europäischen Union (EU) dar, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU zu stärken und vor allem Regionen mit Entwicklungsrückstand zu fördern. Um diese Ziele zu erreichen, werden etwa ein Drittel des EU-Budgets – in der aktuellen Förderperiode 2014-2020 351,8 Mrd. EUR – zur Verfügung gestellt; Deutschland erhält davon 27,5 Mrd. EUR.

Mit Beginn der Förderperiode 2014-2020 gilt ein einheitliches Regelwerk für alle fünf EU-Struktur- und Investitionsfonds, die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, die am 20. Dezember 2013 in Kraft getreten ist. Damit soll eine bessere Koordinierung und einheitliche Umsetzung der Fonds, sowie eine effektive Ausrichtung an der Europa 2020 Strategie mit den Kernzielen Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, Klima/Energie, Bildung, soziale Eingliederung und Armutsbekämpfung erreicht werden.

Zu den einzelnen Fonds gibt es weitere Verordnungen mit fondsspezifischen Regeln, insbesondere:

In einer Partnerschaftsvereinbarung vereinbart jeder Mitgliedsstaat mit der EU-Kommission die Gesamtstrategie für die Förderperiode, die die strategische Ausrichtung der Operationellen Programme (OP) bestimmt. In den OPs entwickelt jeder Mitgliedsstaat bzw. die einzelnen Regionen eine eigene fondspezifische Förderstrategie mit Zielen und Förderschwerpunkten für das jeweilige Fördergebiet.

Strukturfonds funktionieren nach dem Prinzip der Ko-finanzierung: Strukturfonds geförderte Projekte müssen stets durch öffentliche Mittel des betreffenden Landes ko-finanziert werden. Weiterhin gilt das Additionalitätsprinzip: EU-Förderung erfolgt nur zusätzlich zur Finanzierung durch die Mitgliedstaaten selbst und darf diese nicht ersetzen.

Im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung liegt die Verantwortung der Verwaltung und Kontrolle der Programme bei den Mitgliedsstaaten und der Kommission. Im föderalen Deutschland übernehmen überwiegend die Bundesländer diese Aufgabe. Sie sind für die Verwaltung der ESI-Fördermittel und die Umsetzung der Förderprogramme zuständig. Die Mitgliedsstaaten müssen eine ordnungsgemäße Struktur und Funktion des Verwaltungs- und Kontrollsystems sicherstellen, dabei muss für jedes OP eine Verwaltungsbehörde, eine Bescheinigungsbehörde und eine funktionell unabhängige Prüfbehörde benannt werden. Die Verwaltungsbehörde kann auch die Aufgaben der Bescheinigungsbehörde übernehmen. Weiterhin können zwischengeschaltete Stellen benannt werden, die bestimmte Aufgaben der Verwaltungs- oder Bescheinigungsbehörde ausführen.

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