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Betrauung mit einer DawI – was gilt es aus vergabe- und zuwendungsrechtlicher Sicht zu beachten und wo liegen die steuerlichen Stolpersteine?

28. Mai, 8:30 a.m. - 1:00 p.m.

Neben beihilferechtlichen Fragestellungen ist bei der Betrauung mit einer DawI bereits die Entscheidung über die Form eine Betrauungsaktes aus vergabe- und zuwendungsrechtlicher Sicht von entscheidender Bedeutung. Gleiches gilt für die Beachtung von steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Körper- und Umsatzsteuerpflicht.

Vortragende zu diesen beiden Themenkomplexen:

  • Julia Lipinsky, M.E.S., Rechtsanwältin, Becker Büttner Held
  • Hilda Faut, Rechtsanwältin, Becker Büttner Held

Programm

Bitte Beachten Sie unseren Frühbucherrabatt bis zum 6. Mai

 

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    Veranstalter

    • Gesellschaft für Beihilfenrecht und Strukturfonds (GeBS)
    • Telefon + 49 (0)30 399 250-31
    • E-Mail quardt[at]gebs.info

     

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