Sinkflug der TUI vorerst gestoppt!

Aufgrund der Reisebeschränkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ist die TUI als einer der größten Reiseveranstalter Deutschlands in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses hat Deutschland erneut ein 1,25 Milliarden € schweres Rekapitalisierungspaket geschnürt.

Mit Beschluss vom 4. Januar 2021 hat die Kommission diese Maßnahmen unter SA.59812  auf Grundlage des Temporary Frameworks genehmigt. In diesem Fall war eine Einzelfallentscheidung erforderlich, da Rekapitalisierungsmaßnahmen über 250 Mio. € von der Kommission einzeln zu prüfen sind.

TUI ist nicht nur einer der größten Reiseveranstalter in Deutschland, sondern betreibt über verschiedene Tochtergesellschaften u.a. TUI-Hotels, Kreuzfahrtschiffe, Fluggesellschaften, sowie Reisebüros. Diese Branchen haben alle seit dem ersten Lockdown im März vergangenen Jahres erheblich unter den Eindämmungsmaßnahmen und Reisebeschränkungen zu leiden. Daher hatte Deutschland TUI bereits im März und August 2020 auf Grundlage der genehmigten Beihilferegelungen SA.59433, SA.56814 und SA.56863, geändert durch SA.58021 unterstützt. Die Kredite der KfW umfassten dabei fast 3 Mrd. €, doch diese reichten nicht aus, den Sinkflug des angeschlagenen Konzerns zu verhindern. Der Presse war zu entnehmen, dass das Unternehmen ohne weitere staatliche Unterstützung spätestens Ostern vor dem Aus steht und damit mehr als 70.000 Arbeitsplätze – davon 10.000 in Deutschland – gefährdet seien.

Insgesamt hat die Kommission nun einen Betrag iHv. 1,25 Mrd. € genehmigt. Die Rekapitalisierung umfasst dabei eine stille Beteiligung iHv. 420 Mio. €, die in Eigenkapital von TUI umgewandelt werden kann. Darüber hinaus eine nicht wandelbare stille Beteiligung von bis zu 680 Mio. € (400 Mio. € dieses Betrags werden nur bereitgestellt, wenn die geplanten Garantien im Umfang von 400 Mio. € nicht von den Ländern oder vom Bund gestellt werden) und eine wandelbare Optionsanleihe mit einem Volumen von 150 Mio. €. Außerdem verlängert die KfW ein Darlehen von 500 Mio. € aus dem KfW-Corona-Hilfe-Programm von März 2021 bis Juli 2022. Darüber hinaus wird der TUI ein besicherter Kreditrahmen im Umfang von 200 Mio. € von der KfW und anderen Geschäftsbanken bereitgestellt.

Positiv hat die Kommission bewertet, dass sich an der Finanzierung auch ein Privatinvestor mit bis zu 500 Mio. € beteiligen wird.

Die staatlichen Rekapitalisierungsmaßnahmen sind dabei mit erheblichen Auflagen auf Grundlage des Temporary Frameworks verbunden. So muss TUI 12 Monate nach Gewährung der Beihilfe eine glaubwürdige Ausstiegsstrategie vorlegen, wenn es der Gesellschaft nicht gelungen ist, die staatliche Beteiligung bis dahin auf unter 25 % zu senken. Bereits im Rahmen der Notifizierung war ein Geschäftsplan bis 2025 vorzulegen, damit die Kommission die Auswirkungen der Rekapitalisierungsmaßnahmen beurteilen konnte. Wenn es nicht gelingt die staatliche Intervention sechs Jahre nach der Durchführung der Rekapitalisierungsmaßnahmen unter 25 % zu senken, droht die Umstrukturierung.

Darüber hinaus gilt für das Management eine strikte Begrenzung der Vergütung, einschließlich eines Verbots der Bonuszahlungen bis zu einer Rückzahlung von mindestens 75 % der Rekapitalisierung. Bis zur vollständigen Rückzahlung der Rekapitalisierung dürfen weder TUI noch die Tochtergesellschaften Dividenden ausschütten.

Um eine Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden, darf die staatliche Unterstützung integrierten Unternehmen nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit sich diese bereits am 31. Dezember 2019 in Schwierigkeiten befanden. Bis zur Ablösung von 75 % des Rekapitalisierungsinstruments besteht außerdem ein Beteiligungsverbot von mehr als 10 % an Unternehmen, die im selben Geschäftsfeld tätig sind.

TUI ist außerdem verpflichtet im Rahmen der Transparenz- und Berichtspflichten Informationen über die Verwendung der erhaltenen Beihilfen zu veröffentlichen.

Fazit
Nach der Lufthansa  muss nun ein weiterer großer Player mit deutschen Steuergeldern vor den Folgen der Corona-Pandemie gerettet werden. Der Ausbruch von COVID-19 dürfte die TUI insbesondere nach der grad überstandenen Thomas-Cook Insolvenz im Herbst 2019 hart getroffen haben. Hinzu kommt, dass das große TUI-Kreuzfahrtschiff mit seinen vielfältigen Beteiligungen in der Reisebranche zu schwerfällig ist, um kurzfristig den Kurs zu ändern.

Nun hat der Staat also das dritte Mal aushelfen müssen. In der Presse wird dies häufig mit dem Versäumnis der Bundesregierung begründet, die keine ausreichende rechtliche Grundlage für die Absicherung von Kundengeldern durch Reiseveranstalter gschaffen habe. Bei der TUI hatten Kunden Hunderte Millionen Euro für Reisen an- oder vorausbezahlt. Der Konzern hat aber nicht die volle Summe versichert, sondern lediglich 110 Millionen Euro. So sieht es das deutsche Recht auch vor. Bei einer Pleite der TUI könnte es deshalb dazu kommen, dass die Bundesregierung den Kunden das Geld zurückzahlen muss. Dies ist offenbar ein Grund dafür, dass sie nun finanzielle Risiken des Konzerns übernimmt.
Die Frage ist, wie lange wird das Geld dieses Mal reichen? Das hängt zum einen von der Entwicklung der Pandemie ab, zum anderen sicherlich auch davon, wie sich die Branche insgesamt zukünftig aufstellt.

Die Kommission gelangt zu dem Ergebnis, dass die Rekapitalisierungsmaßnahmen notwendig, angemessen und verhältnismäßig sind. Darüber hinaus habe TUI auf den Märkten, auf denen die Gesellschaft tätig ist, keine überwiegende Marktmacht. Andere Player auf dem Markt sehen die staatliche Beteiligung bei ihrem Wettbewerber jedoch eher kritisch. So hat z.B. Alltours die Krise bislang nur mit Kurzarbeitergeld aber ohne weitere staatliche Unterstützung überlebt. Andere Reiseanbieter mussten mit Kleinbeihilfen oder jetzt ggf. mit dem 70 %igen Fixkostenausgleich auskommen. Derzeit sollen rund 20 % der Reiseveranstalter insolvenzgefährdet sein.

Auch wenn die Kommission eine Beihilfe als notwendig und verhältnismäßig genehmigt, zeigen die staatlichen Maßnahmen in jedem Fall Auswirkungen auf den Markt. Das ist ein grundsätzliches Problem, das mit der Gewährung von Beihilfen verbunden ist. Aus Sicht des Beihilfenempfängers mögen die harten Auflagen, die mit der Durchführung von staatlichen Rekapitalisierungsmaßnahmen verbunden sind, schmerzhaft sein und halten bislang auch viele Unternehmen davon ab, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Zum Schutz des Wettbewerbs – auch nach dem hoffentlich baldigen Ende der Corona-bedingten Restriktionen – erscheinen sie jedoch notwendig, wie das Beispiel TUI zeigt.

Fazit

Nach der Lufthansa  muss nun ein weiterer großer Player mit deutschen Steuergeldern vor den Folgen der Corona-Pandemie gerettet werden. Der Ausbruch von COVID-19 dürfte die TUI insbesondere nach der grad überstandenen Thomas-Cook Insolvenz im Herbst 2019 hart getroffen haben. Hinzu kommt, dass das große TUI-Kreuzfahrtschiff mit seinen vielfältigen Beteiligungen in der Reisebranche zu schwerfällig ist, um kurzfristig den Kurs zu ändern.

Nun hat der Staat also das dritte Mal aushelfen müssen. In der Presse wird dies häufig mit dem Versäumnis der Bundesregierung begründet, die keine ausreichende rechtliche Grundlage für die Absicherung von Kundengeldern durch Reiseveranstalter geschaffen habe. Bei der TUI hatten Kunden Hunderte Millionen Euro für Reisen an- oder vorausbezahlt. Der Konzern hat aber nicht die volle Summe versichert, sondern lediglich 110 Millionen Euro. So sieht es das deutsche Recht auch vor. Bei einer Pleite der TUI könnte es deshalb dazu kommen, dass die Bundesregierung den Kunden das Geld zurückzahlen muss. Dies ist offenbar ein Grund dafür, dass sie nun finanzielle Risiken des Konzerns übernimmt.
Die Frage ist, wie lange wird das Geld dieses Mal reichen? Das hängt zum einen von der Entwicklung der Pandemie ab, zum anderen sicherlich auch davon, wie sich die Branche insgesamt zukünftig aufstellt.

Die Kommission gelangt zu dem Ergebnis, dass die Rekapitalisierungsmaßnahmen notwendig, angemessen und verhältnismäßig sind. Darüber hinaus habe TUI auf den Märkten, auf denen die Gesellschaft tätig ist, keine überwiegende Marktmacht. Andere Player auf dem Markt sehen die staatliche Beteiligung bei ihrem Wettbewerber jedoch eher kritisch. So hat z.B. Alltours die Krise bislang nur mit Kurzarbeitergeld aber ohne weitere staatliche Unterstützung überlebt. Andere Reiseanbieter mussten mit Kleinbeihilfen oder jetzt ggf. mit dem 70 %igen Fixkostenausgleich auskommen. Derzeit sollen rund 20 % der Reiseveranstalter insolvenzgefährdet sein.

Auch wenn die Kommission eine Beihilfe als notwendig und verhältnismäßig genehmigt, zeigen die staatlichen Maßnahmen in jedem Fall Auswirkungen auf den Markt. Das ist ein grundsätzliches Problem, das mit der Gewährung von Beihilfen verbunden ist. Aus Sicht des Beihilfenempfängers mögen die harten Auflagen, die mit der Durchführung von staatlichen Rekapitalisierungsmaßnahmen verbunden sind, schmerzhaft sein und halten bislang auch viele Unternehmen davon ab, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Zum Schutz des Wettbewerbs – auch nach dem hoffentlich baldigen Ende der Corona-bedingten Restriktionen – erscheinen sie jedoch notwendig, wie das Beispiel TUI zeigt.