
Beihilfenrecht im Anwendungsbereich der Strukturfonds
26. April - 27. April
Inhalt
Wir planen für diese Veranstaltung folgende Themen:
- Strukturfonds 2021 – 2027: Was gibt es Neues hinsichtlich Organisation, Verfahren, Förderfähigkeit?
- Abschluss der Förderperiode 2014 – 2020: Was ist jetzt zu veranlassen?
- Betrugsbekämpfung: Wohin geht die Reise?
- Beihilfenrecht: Was ändern die Corona-Maßnahmen – was davon wird bleiben?
- Beihilfenrecht: Welche aktuellen Entwicklungen gibt es?
Die Veranstaltung wird als Webinar durchgeführt. Sollte eine begrenzte Teilnahme vor Ort im Hotel am Jägertor in Potsdam möglich sein, werden wir eine Hybrid-Veranstaltung durchführen, an der Sie auch online teilnehmen können.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtete sich an:
- Verwaltungsbehörden
- Prüfbehörden
- Bescheinigungsbehörden
- Zwischengeschaltete Stellen (inkl. Förderbanken)
- Rechnungshöfe
- Öffentliche und private Zuwendungsempfänger von EU-Strukturfondsmitteln und Projektträger von EU-geförderten Projekten
Downloads
Programm
In Kürze stellen wir Ihnen hier unseren Programmflyer bereit.
Präsentationen
Die Präsentationen senden wir den Teilnehmern vor der Veranstaltung per E-Mail zu. Bei Fragen nutzen Sie unser Kontaktformular.
Teilnahmegebühr
Regulär: € 1.090,-
Ermäßigt: € 890,- (für Hochschulen und öffentliche Behörden im engeren Sinne)
Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
Im Tagungspreis enthalten: Tagungsunterlagen (Versand per E-Mail vor Veranstaltungsbeginn), frei zugängliches Zusatzmaterial zur Veranstaltung auf www. gebs.info, bei Veranstaltung vor Ort: Mittagessen und Getränke, bei Online-Teilnahme: Zugangslink und digitaler Unterlagenbereich
Frühbucher- und Kombi-Rabatt gelten bei Anmeldung bis zum 22.03.2020
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