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SUMMARY:Der Beihilfetatbestand und der Entwurf der neuen AGVO am 22. April 2026
DESCRIPTION:Ausschlussmöglichkeiten des Beihilfetatbestandes \nJeder Einstieg in eine beihilferechtliche Prüfung beginnt mit der Frage: liegt eine Beihilfe gem. Art. 107 Abs. 1 AEUV vor oder kann eines der Tatbestandsmerkmale (rechtssicher) ausgeschlossen werden? Im Rahmen dieser Veranstaltung wollen wir das Augenmerk insbesondere auf Handelsbeeinträchtigung und wirtschaftliche Tätigkeit legen und Ihnen gemeinsam mit unseren Experten einen Überblick über die Ausschlussmöglichkeiten dieser beiden Tatbestandsmerkmale anhand praktischer Fallbeispiele geben. \nDie AGVO kommt! \nKann der Beihilfetatbestand nicht ausgeschlossen werden\, steht die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung als eine mögliche Grundlage für die Rechtfertigung der Beihilfe zur Verfügung. Am 25. Februar 2026 hat die Kommission die öffentliche Konsultation der überarbeiteten AGVO eingeleitet. Ziel der Kommission ist es mit dieser Überarbeitung die Anwendung zu vereinfachen und die AGVO an die aktuellen\, sozialen\, marktwirtschaftlichen und technologischen Gegebenheiten anzupassen. Bei dieser Veranstaltung bekommen Sie einen Überblick über die geplanten Neuerungen und den weiteren Verlauf des Verfahrens bis zum Inkrafttreten der AGVO. \nVortragende:  \n\nGabriele Quardt\, Rechtsanwältin\, Becker Büttner Held\,\nProf. Dr. Joachim Erdmann\, Rechtsanwalt\, Stock + Partner Rechtsanwälte\nBernhard von Wendland\, EU-Kommission\, Generaldirektion Wettbewerb\n\nBeachten Sie unseren Frühbucherrabatt bis zum 2. April\nProgramm\n\n\n\nAb 8:30 Uhr\nEinwahl\n\n\n9:00 Uhr \nBegrüßung und Vorstellung der Teilnehmenden\n\n\n9:30 Uhr\nAnsätze für den rechtssicheren Ausschluss der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Handelsbeeinträchtigung im Beihilfenrecht  \n\nKurzer Überblick über die Struktur des Beihilfenrechts\nTatbestandsmerkmale des Art.107 Abs. 1 AEUV\nDefinition der wirtschaftlichen Tätigkeit und Ausschlussmöglichkeiten anhand von Beispielsfällen\nAusschluss der Handelsbeeinträchtigung bei rein lokalen Sachverhalten nach der Entscheidungspraxis von Kommission und Unionsgerichten\n\nGabriele Quardt\, Rechtsanwältin\, Becker\, Büttner\, Held \nProf. Dr. Joachim Erdmann\, Rechtsanwalt\, Stock + Partner\n\n\n11:30 Uhr\nKaffeepause\n\n\n11:45 Uhr\nDer Entwurf der neuen AGVO  \n\nEin Überblick über die strukturellen und inhaltlichen Änderungen\nAblauf des Verfahrens bis zum Inkrafttreten der neuen AGVO\n\nDr. Bernhard von Wendland\, EU-Kommission\, Generaldirektion Wettbewerb\n\n\n13:15 Uhr\nEnde der Veranstaltung\n\n\n\n  \n\n\n  \n\n\n\n\n	Veranstaltung\n	\n Für welche Veranstaltung möchten Sie sich anmelden? * 22. April 2026: Beihilfenrecht Compact (Webinar)  \n\nBitte lasse dieses Feld leer.\n\n\n\n	Ihre Daten\n	\n		 Titel  \n                 Vorname*  \n                 Name *  \n		 vollständige Rechnungsanschrift *  \n		 E-Mail *  \nBitte lasse dieses Feld leer.\n\n\n\nTeilnahmegebühr\n\n                 Welcher Teilnahmebeitrag gilt für Sie? * – Bitte auswählen –Regulär: 350\,00 €mit Frühbucher-Rabatt: 300\,00 € \n\nBitte lasse dieses Feld leer.\n\n\n\n\n\nHinweise\n\n Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?  \n\n\n\nDatenschutz\n\n		 Stimmen Sie der Aufnahme in den GeBS.-Newsletter-Verteiler zu? * – Bitte auswählen –JaNein \n\n Bitte bestätigen Sie\, dass Sie die AGB sowie die Datenschutzerklärung von GeBS. zur Kenntnis genommen haben und mit deren Geltung einverstanden sind:* – Bitte auswählen –Ja\n	\n	\n\n	* Benötigt
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CATEGORIES:2026 Beihilfe,Beihilfenrecht
ORGANIZER;CN="Gesellschaft f%C3%BCr Beihilfenrecht und Strukturfonds (GeBS)":MAILTO:quardt[at]gebs.info
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