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EU-Beihilfenrecht im Anwendungsbereich der EU-Investitions- und Strukturfonds

29. November 2018 - 30. November 2018

Inhalt

Bei der Förderung durch Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) ist die Anwendung des EU-Beihilfenrechts und des Vergaberechts für Zuwendungsempfänger und die beteiligten Behörden vielfach eine Herausforderung.

Die Einhaltung des EU-Beihilfenrecht ist jedoch ein Prüfungsschwerpunkt der Kommission in der Förderperiode 2014-2020. Um Rückforderungen der Förderung zu vermeiden, ist daher eine rechtssichere Ausgestaltung der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Regelungen des EU-Beihilferechts erforderlich. Insbesondere die Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) bietet in diesem Zusammenhang vielfach Freistellungstatbestände an, die die Durchführung der Maßnahmen unmittelbar und ohne Notifizierung rechtfertigen.

Im Rahmen der Vergaberechtsmodernisierung wurde 2016 die Oberschwellenvergabe reformiert. Seit Februar 2017 regelt nunmehr die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der Schwellenwerte. Auch ein Zuwendungsempfänger ist unter bestimmten Umständen an diese vergaberechtlichen Bestimmungen gebunden. Werden im Rahmen der Überprüfung Fehler im Vergabeverfahren festgestellt, besteht ein erhebliches Risiko, dass die Fördermittel zurückgefordert werden.

Im Rahmen unserer zweitägigen Veranstaltung haben wir die Teilnehmenden mit nachfolgenden Themen zum EU-Beihilfenrecht und Vergaberecht im Anwendungsbereich der ESIF vertraut gemacht und gemeinsam mit ihnen und unseren Experten diskutiert:

  • Einstieg ins Beihilfenrecht
  • Anwendung der AGVO im Rahmen der ESIF
  • Praktische Erfahrungen mit Prüfungen im Rahmen von Strukturfonds
  • Perspektive der EU-Kohäsionspolitik post 2020
  • Schnittstellen Zuwendungs-, Vergabe- und Beihilfenrecht im Rahmen der Strukturfonds
  • Vereinfachte Vorschriften für EU-Mittel („Omnibus-Verordnung“)

 


Downloads

 

Programm

Programmflyer

Zusatzmaterial

AGVO

Bekanntmachung zum Beihilfenbegriff

Empfehlung der Kommission Kleinstunternehmen

KMU Erklärung

VO(EU) Nr. 1303/2013 ESIF

VO(EU) Nr. 1304/2013 ESF

Delegierte VO 480/2014

 

Details

Beginn:
29. November 2018
Ende:
30. November 2018
Veranstaltungskategorien:
, ,

Veranstaltungsort

Amano Grand Central Berlin
Heidestrasse 62
Berlin, 10557 Deutschland
Telefon
+49 30 400 300 0
Veranstaltungsort-Website anzeigen

Veranstalter

Gesellschaft für Beihilfenrecht und Strukturfonds (GeBS)
Telefon
+ 49 (0)30 399 250-31
E-Mail
quardt[at]gebs.info